baden-wuerttemberg (3) 5 K 42-22 Barlachstraße 4, 69168 Wiesloch 1
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Deutschland
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Baden-Württemberg
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(3) 5 K 42-22

Kfz-Stellplatz

Barlachstraße 4, 69168 Wiesloch

12.800 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
(3) 5 K 42-22
Adresse:
Barlachstraße 4, 69168 Wiesloch
Verkehrswert:
12.800 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
4606
Flurstück:
11614
Gemarkung:
Wiesloch
Grundstücksgröße:
6.668 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
83
Grunderwerbsteuer:
640 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
40,37 € (verzinster Betrag: 11.520 €)
Zuschlagsgebühr:
147,5
Gesamt:
910,87
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, 3. OG
Versteigerungstermin:
Freitag, 2. Mai 2025, 08:45

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wiesloch Blatt 4606

10 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Wiesloch, Flurstück 11614
Gebäude- und Freifläche, Barlachstraße 4
Größe: 6.668 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Pkw-Einstellplatz Nr. 87 in der Sammelgarage.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Pkw-Stellplatz Nr. 87 als Einzelgarage in einer Sammelgaragen-Anlage, gemäß Plan gelegen in der unteren Ebene rechte Seite, dritte Garage nach der Einfahrt (abweichende Nummerierung vor Ort).

Verkehrswert: 12.800,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 16.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917008474, Az. (3) 5 K 42/22, AG Heidelberg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.